Slowik One · Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Fassung 3 · Stand 2.8.2026

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Slowik Events, Inhaber Benjamin Slowik (Einzelunternehmen), Stöckelstraße 3, 04347 Leipzig, Telefon: +49 160 93113478 (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden über die Nutzung der Software „Slowik One“ sowie über gastronomische und Veranstaltungsleistungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

2. Vertragsschluss und Kundenkreis

Der Vertrag über die Softwarenutzung kommt mit Freischaltung des Zugangs durch den Anbieter zustande. Die Software richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

3. Leistungsumfang

Der Anbieter stellt Slowik One als Software-as-a-Service über das Internet bereit. Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gebuchten Paket bzw. den freigeschalteten Modulen (u. a. Reservierung, Kasse, Hotel, Bankett, Personal, Speiseplan, Rechnungswesen). Übergabepunkt ist der Routerausgang des Rechenzentrums. Eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel wird angestrebt; angekündigte Wartungsfenster sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters bleiben unberücksichtigt.

4. Testphase

Sofern eine kostenlose Testphase gewährt wird, endet diese automatisch; ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht nur bei ausdrücklicher Bestellung.

5. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Abrechnung erfolgt monatlich im Voraus, Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Mahnung und angemessener Fristsetzung sperren.

6. Kassenfunktion und gesetzliche Pflichten

Die Kassenfunktion wird mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (Cloud-TSE) betrieben. Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Anmeldung seiner Kassen bei der Finanzverwaltung, die ordnungsgemäße Nutzung, die Belegausgabe sowie die Einhaltung von GoBD und Kassensicherungsverordnung. Der Anbieter schuldet die technische Bereitstellung, keine steuerliche Beratung.

7. Pflichten des Kunden

Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Rollen und Berechtigungen sorgfältig, nutzt die Software nur im gesetzlich zulässigen Rahmen und ist für die Rechtmäßigkeit der eingegebenen Inhalte und Daten verantwortlich. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil dieses Vertrags ist.

8. Nutzungsrechte

Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der Software im vereinbarten Umfang. Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung oder Bearbeitung der Software ist nicht gestattet.

9. Daten und Export

Der Kunde bleibt Inhaber seiner Daten. Nach Vertragsende können die Daten 30 Tage lang exportiert werden; danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Der Kunde ist für die Sicherung exportierter Daten selbst verantwortlich.

10. Laufzeit und Kündigung

Verträge laufen, sofern nichts anderes vereinbart ist, monatlich und können mit einer Frist von 14 Tagen zum Laufzeitende in Textform gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

11. Gewährleistung

Der Anbieter beseitigt Mängel der Software innerhalb angemessener Frist. Unerhebliche Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit bleiben außer Betracht. Eine verschuldensunabhängige Haftung nach § 536a Abs. 1 BGB für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

12. Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die im betreffenden Vertragsjahr gezahlten Entgelte. Für Datenverlust haftet der Anbieter nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

13. Änderungen der AGB

Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen, gelten sie als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Bei Widerspruch kann jede Partei zum Wirksamkeitszeitpunkt kündigen.

14. Veranstaltungs- und Gastronomieleistungen

Für Bankett- und Veranstaltungsbuchungen gelten ergänzend die im Angebot genannten Storno- und Abnahmebedingungen. Die endgültige Personenzahl ist spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn verbindlich mitzuteilen; bei Unterschreitung wird die zuletzt bestätigte Zahl abgerechnet.

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Leipzig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt.